Sonstige Verwaltungen
Bei der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften nach dem BGB oder dem Wohnnungseigentumsgesetz können Leistungsumfang und Konditionen individuell vereinbart werden. Für die Grundleistungen einer Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz können Sie - abhängig von den Umständen des Einzelfalls und insbesondere der Anzahl der zu verwaltenden Einheiten - von üblichen Kosten für ein Objekt mit 10 Einheiten von ca. 18,-- EUR zzgl. USt. je Einheit und Monat ausgehen. Für Auskünfte zu Einzelheiten möglicher Vertragsgestaltungen stehen wir gerne zur Verfügung.