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Wohnungen

Beachten Sie bitte neben den allgemeinen Ausführungen unter "Vermietung" folgende Hinweise für die Vermietung von Wohnungen. Sofern Sie eine Wohnung anmieten möchten und von uns die Bestätigung erhalten haben, dass die Wohnung an Sie vermietet werden kann, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Kopie des gültigen Personalausweises (beidseitig) von allen Mietern, 
  • Bescheinigung über ausreichende Einnahmen (Verdienstbescheinigung, alternativ Bestätigung über die Kostenübernahme durch einen Leistungsträger wie ARGE oder Arbeitsamt),
  • bei Kostentragung durch einen Leistungsträger: Ihre Erklärung, dass dieser für die Dauer des Mietverhältnisses unwiderruflich zur Direktzahlung an den Vermieter ermächtigt und angewiesen wird,
  • Vorlage des von uns zuvor übersandten Mietvertrages mit Unterschrift aller Mieter,
  • Überweisungs- / Einzahlungsbestätigung über die vereinbarte Mietsicherheit (diese wird von uns nach Eingang auf einem separaten Mietkautionstreuhandkonto verzinslich angelegt),
  • von dem Kontoinhaber unterschriebene Lastschrifteinzugsermächtigung für die laufenden Mietzahlungen,
  • sofern erforderlich: Wohnberechtigungsschein für die betroffene Wohnungsgröße

Sie erhalten das für Sie bestimmte Exemplar des Mietvertrages nach Vorliegen aller Unterlagen zurückübersandt und erhalten dann die Schlüssel im Rahmen eines gemeinsamen Übergabetermins in der Wohnung.

Für Rückfragen zur Abwicklung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.