Sonstige Verwaltungen

Bei der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften nach dem BGB oder dem Wohnnungseigentumsgesetz können Leistungsumfang und Konditionen individuell vereinbart werden. Für die Grundleistungen einer Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz können Sie - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - von üblichen Kosten für ein Objekt mit 10 Einheiten von ca. 25,-- EUR zzgl. USt. je Einheit und Monat ausgehen. Bei 20 Einheiten sollten 20,-- EUR zzgl. USt. pro Einheit und Monat auskömmlich sein, bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften reduzieren sich die Kosten pro Einheit weiter. Für Auskünfte zu Einzelheiten möglicher Vertragsgestaltungen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass sich die vorstehenden Ausführungen für Verwaltungen außerhalb unserer Unternehmensgruppe nur noch auf die Verlängerung bereits bestehender Fremdverwaltungen beziehen, da neue Aufträge außerhalb unserer Unternehmensgruppe nicht mehr angenommen werden können.